Artikelbeschreibung: Mit der Leica M6 gelang Leitz 1984 nicht mehr, den technischen Stand der damaligen Zeit zu erreichen, den Minolta bereits 1980 mit der CLE erzielt hatte. Zwar wurde erstmals eine TTL-Belichtungsmessung in das Gehäuse einer Leica M4-P integriert, doch eine TTL-Blitzsteuerung war nicht möglich. Die einfache Belichtungsmessung wird durch einen weißen Punkt auf dem vorderen Verschlussvorhang erreicht, der einfallendes Licht auf eine Messzelle unter dem Bajonettring reflektiert. Das Messergebnis wird im Sucher mittels zweier Leuchtdioden signalisiert, anhand derer die korrekte Belichtung manuell eingestellt wird. Die M6 spiegelt bei einer Vergrößerung von 0,72 im Sucher die Rahmen für 28, 35, 50, 75, 90 und 135 mm Brennweiten ein. Der Verschlusszeitenbereich der Kamera liegt zwischen 1 s und 1/1000 s bei einer Blitzsynchronisationszeit von 1/50 s. Sie liegt nicht bei 1/60 s und somit immer noch außerhalb der linearen Verschlusszeitenreihe wie 30 Jahre zuvor bei der Leica IIIf und M3. Er liegt damit immer noch deutlich unter der Synchronzeit einer Leicaflex von 1965 mit 1/100 s.

Zustand: A

Die Zustandsangaben beziehen sich auf den kosmetischen Zustand der Artikel und sind von AA ( wie Neu ), über A+ ( neuwertig ), A ( leicht gebraucht ), B ( normal gebraucht ), C ( sehr stark gebraucht ) bis D ( extreme Gebrauchsspuren ) gekennzeichnet.
Sofern kein "DEF" ( Defekt ) oder "LIN" ( Linsenschäden ) hinter der Zustandsangabe steht, sind alle Waren in technisch einwandfreiem Zustand und wurden im Rahmen der Möglichkeiten von mir geprüft. Mängel oder Schäden werden aber auch nochmal gesondert in der Beschreibung erwähnt, sofern diese bekannt sind.

Steuerklasse: 3

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, aber aufgrund verschiedener Besteuerungsarten kann diese auf der Rechnung nicht immer separat ausgewiesen werden. Bei Steuerklasse 1 wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung separat ausgewiesen, bei Steuerklasse 2 die ermäßigte Umsatzsteuer und bei Steuerklasse 3 ist kein Ausweis der Umsatzsteuer möglich, da es sich um differenzbesteuerte Ware, gemäß § 25a USTG. handelt. 

Lieferumfang: Wie auf dem/den Originalbild/ern im Angebot ersichtlich. Weiteres Zubehör das nicht abgebildet ist, wird und kann auch nicht mitgeliefert werden, da es nicht vorhanden ist.