Privatverkauf ohne Garantien und
Gewährleistungen. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf
die nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehenden Gewährleistung / Garantie bei
Gebrauchtwaren zu verzichten. Weitere Gewährleistungen, Rückgaben, Umtausch
oder nachträgliche Verhandlung des Kaufpreises werden somit ausgeschlossen.