Dies ist ein Privatverkauf! Keine Rückgabe oder
Umtausch, keine Garantie oder Gewährleistung.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der
Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue
EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem
Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes
gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie
alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder
Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich
einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine
Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet
für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz
genießt. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit
einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie
auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln
nicht einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr
verhandelt werden. Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das
Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05 und sie werden auf
30% Schadensersatz verklagt